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Testpflicht in den ersten Schulwochen des neuen Schuljahres

Auch im neuen Schuljahr besteht die Pflicht, zwei Mal in der Woche einen Antigen-Schnelltest durchzuführen und jeweils ein negatives Testergebnis vorlegen zu müssen, um am Unterricht teilnehmen zu dürfen.

Diese Tests können weiterhin in Apotheken etc. durchgeführt werden oder natürlich auch jeden Montag und Donnerstag bei uns in der Schule. Außerdem haben Sie die Möglichkeit einen Selbsttest zu Hause durchzuführen. In diesem Fall müssen Sie eine Selbstauskunft ausfüllen, unterschreiben und in der Schule abgeben.

Einen Elternbrief von Frau Holk zu diesem Thema und die Vorlage der Selbstauskunft können Sie im Anhang dieses Beitrags herunterladen und lesen.

Elternbrief 28.7.

Selbstauskunft_negative_PoC-Antigentest

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